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Anwälte begrüßen Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten

(lifePR) (Berlin, )
Der Bundestag befasst sich morgen in 2. und 3. Lesung mit dem Entwurf zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozess. Dieser Gesetzentwurf hat die Änderung des § 160a StPO zum Gegenstand, die den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt vor Überwachungsmaßnahmen regelt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass der Berufsgeheimnisträgerschutz für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verbessert wird und die bisherige Aufteilung in Strafverteidiger auf der einen und sonstige Anwälte auf der anderen Seite aufgehoben wird.

Bundes- und Landesgesetzgeber bleiben beim BKA-Gesetz und Polizeirecht gefordert.

"Beim Berufsgeheimnisträgerschutz geht es letztlich nicht um Anwaltsprivilegien, sondern um die Freiheitsrechte des Bürgers. Gelebte Freiheit braucht Vertrauen - unabhängig davon, ob der Mandant mit einen Strafverteidiger spricht oder einem Zivilrechtler", betont Rechtanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Für alle Anwältinnen und Anwälte gelte dann ein einheitliches Schutzniveau. "Die freie, ungehinderte Kommunikation der Mandanten mit den Anwältinnen und Anwälten muss in allen Bereichen vor staatlicher Ausforschung geschützt werden", betont Ewer weiter.

Nach Ansicht des DAV sei es auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus wichtig, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gäbe, in den der Staat nicht eingreifen darf.

Der DAV fordert den Bundesgesetzgeber auf, nach der Änderung des § 160a StPO auch die entsprechenden Vorschriften im BKA-Gesetz zu ändern. Die Landesgesetzgeber sind aufgefordert, entsprechende Bestimmungen, Polizei- und Ordnungsrecht, nunmehr der neuen Rechtslage anzupassen.

Der DAV würde es zudem begrüßen, wenn der erweiterte Berufsgeheimnisträgerschutz ebenfalls auf Ärzte und Journalisten ausgedehnt werden würde.
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