"Der Staat hat zwar den verfassungsrechtlichen Auftrag, seine Bürgerinnen und Bürger vor Terror zu schützen, jedoch müssen die Maßnahmen verhältnismäßig sein", betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Einen Eingriff in die Privatsphäre von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern dürfe es nicht geben. "Alle Bürger dem Generalverdacht auszusetzen, sie seien Straftäter, ist unerträglich", so Ewer weiter.
Auch wenn die Bedrohungslage zugegebenermaßen ernst ist, dürfen das Grundgesetz und seine Maßgaben nicht zu Markte getragen werden, warnt der DAV. Die dem Staat zur Verfügung gestellten Mittel zur Terrorismusbekämpfung müssen wirksam und verfassungsrechtlich legitimiert sein. Der Wunsch nach weiteren Mitteln zur Terrorabwehr darf nicht dazu führen, dass der Rechtsstaat ausgehöhlt wird. Vielmehr müssten die sachlichen und personellen Mittel der Sicherheitsbehörden den neuen Anforderungen angepasst werden.