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Anwälte gegen Verschärfung der Sicherheitsgesetze

DAV warnt vor Überreaktion und ruft zur Mäßigung bei der Vorratsdatenspeicherung auf

(lifePR) (Berlin, )
Anlässlich der aktuellen Terrorwarnungen und der Überlegungen im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung kommt es nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zu Überreaktionen. Die Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen unabhängig von einem Verdacht lehnt der DAV entschieden ab. Die Vorratsdatenspeicherung greift in den geschützten Bereich der vertrauensvollen Kommunikation und somit in grundgesetzlich geschützte Bürger- und Freiheitsrechte massiv ein. Nach Ansicht des DAV sollte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf den Prüfstand gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht am 2. März 2010 die alten Pläne für verfassungswidrig erklärt.

"Der Staat hat zwar den verfassungsrechtlichen Auftrag, seine Bürgerinnen und Bürger vor Terror zu schützen, jedoch müssen die Maßnahmen verhältnismäßig sein", betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Einen Eingriff in die Privatsphäre von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern dürfe es nicht geben. "Alle Bürger dem Generalverdacht auszusetzen, sie seien Straftäter, ist unerträglich", so Ewer weiter.

Auch wenn die Bedrohungslage zugegebenermaßen ernst ist, dürfen das Grundgesetz und seine Maßgaben nicht zu Markte getragen werden, warnt der DAV. Die dem Staat zur Verfügung gestellten Mittel zur Terrorismusbekämpfung müssen wirksam und verfassungsrechtlich legitimiert sein. Der Wunsch nach weiteren Mitteln zur Terrorabwehr darf nicht dazu führen, dass der Rechtsstaat ausgehöhlt wird. Vielmehr müssten die sachlichen und personellen Mittel der Sicherheitsbehörden den neuen Anforderungen angepasst werden.
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