"Es ist nahezu grotesk, angesichts eines Fahndungserfolgs, bei dem es offenbar nicht auf eine Vorratsdatenspeicherung ankam, eine solche zu fordern", erklärt Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Es zeigt sich, dass das bisherige Instrumentarium ausreiche. Die Bürgerinnen und Bürger hätten, wie es das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat, einen Anspruch darauf, dass ihre Daten nicht erfasst und gespeichert werden.
"Das Problem ist nicht die fehlende Vorratsdatenspeicherung, sondern ständige Forderungen nach Verschärfungen der Sicherheitsgesetze zu Lasten der Bürger- und Freiheitsrechte", so Ewer weiter. Es diene nicht der Terrorismusbekämpfung, ständig neue Verschärfung zu fordern, deren Notwendigkeit überhaupt nicht feststeht. Es fehle zudem an einer gründlichen und unabhängigen Evaluation der bisherigen Eingriffsbefugnisse.