"Für den Bürger war der Zugang zum Recht durch diese Vorschrift verkürzt. Durch die unterschiedliche Praxis an den Land- und Oberlandesgerichten ist die Frage, auf welche Weise ein erstinstanzliches Urteil überprüft wird, aus Sicht des Bürgers zum Lotteriespiel geworden", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Mit der geplanten Nichtzulassungsbeschwerde werde dem zumindest teilweise ein Ende gesetzt. "Es geht darum, einen Missstand zu beseitigen. Der Bundesrat ist gefordert, im Sinne der Rechtsschutz suchenden Bürgerinnen und Bürger der Umsetzung der Reform zuzustimmen", so Ewer weiter.
Während in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern die Quote der Zurückweisungen im Jahre 2006 bei über 50 % lag, betrug sie in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen lediglich etwas über 20 %. Durch diese unterschiedliche Praxis entsteht eine unerträgliche Ungleichbehandlung, die nicht nachvollziehbar und nicht zu erklären ist. "Der Gerichtsort darf nicht über die Qualität des Rechtsschutzes und des Rechtsweges entscheiden", betont Ewer weiter.