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ARGE Baurecht: Bauherr sollte sich alle Unterlagen aushändigen lassen

Expertentipp für private Bauherren im November 2010

(lifePR) (Berlin, )
Wer sein fertiges Haus übernimmt, der bekommt vom Bauunternehmer Pläne und Papiere ausgehändigt, vorausgesetzt, er hat dies im Bauvertrag so festgelegt. Dann stehen ihm als neuem Hausbesitzer die Unterlagen zu. Nach Erfahrung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) sind die Papiere aber häufig nicht vollständig. Der Bauherr sollte darauf achten, mit der Bauabnahme sämtliche Unterlagen der Baustelle ausgehändigt zu bekommen. Dazu gehören die kompletten Baupläne und Baugenehmigungsunterlagen, ferner alle wichtigen Gutachten sowie die Garantieurkunden für die Haustechnik, der Energieausweis, das Abnahmeprotokoll des Schornsteinfegers, die Nachweise über die Unbedenklichkeit der verwendeten Baustoffe und vor allem die Gewährleistungsbescheinigungen der einzelnen am Bau beteiligten Firmen. Nur wenn diese vorliegen, können die Bauherren auch alle auftretenden Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend machen

Weitere Informationen zur ARGE Baurecht finden Sie unter www.arge- baurecht.com.
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