Private Bauherren, die ein schlüsselfertiges Haus kaufen, sollten sich von Fachbegriffen im Bauvertrag nicht verwirren lassen. Die Erwähnung diverser DIN-Normen etwa bedeutet nicht immer, dass das neue Haus auch wirklich dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. DIN-Normen sind keine rechtsverbindlichen Vorschriften, sondern technische Regeln, die allenfalls Empfehlungscharakter haben. Eine DIN- Norm wird erst dann als allgemeine Regel der Technik gewertet, wenn sie von einer Mehrzahl von Fachleuten in Wissenschaft und Theorie als richtig anerkannt wurde und durch ständige Anwendung in der Praxis. Manchmal dauert es Jahre, bis eine DIN-Norm sich durchsetzt, und manche DIN-Norm setzt sich in der Praxis gar nicht durch. Wichtiger als die Erwähnung möglichst vieler DIN-Normen im Vertrag ist also die Prüfung, ob der Vertragsinhalt technisch korrekt und die Umsetzung zeitgemäß ist. Weitere Informationen zur ARGE Baurecht finden Sie unter www.arge-baurecht.com.
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