Die größten Vorteile eines befristeten Arbeitsvertrags liegen zunächst beim Arbeitgeber: Er hat mehr Flexibilität und kann Arbeitskräfte länger erproben. Zudem endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Befristung. Der Arbeitgeber kann sich somit relativ einfach vom Arbeitnehmer trennen.
"Befristet angestellte Arbeitnehmer sind aber nicht rechtlos", betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Lunk, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. Während der befristeten Tätigkeit genössen auch sie den gesetzlichen Kündigungsschutz. Zudem sei die Befristung regelmäßig nur bis zur Dauer von zwei Jahren ohne Sachgrund möglich. Danach müsse der Arbeitgeber begründen, warum er den Arbeitsvertrag nicht unbefristet abschließe. Arbeitgeber könnten bei aller Möglichkeit zur Flexibilisierung eine Menge Fehler machen, so durch die Angabe nicht anerkannter Gründe.
Auch nach dem Ende der befristeten Tätigkeit können die Arbeitnehmer ihre Rechte prüfen lassen. Sie haben die Möglichkeit, bis spätestens drei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Klage das Recht auf einen unbefristeten Arbeitsplatz geltend zu machen.
Informationen: www.ag-arbeitsrecht.de