Nach dem gestern im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf einer BKA-Novelle erhält das Bundeskriminalamt Befugnisse, die bisher nicht einmal den Landespolizeibehörden zustanden. Der Lauschangriff soll nach dem Entwurf sogar auf Kontakt- und Begleitpersonen ausgeweitet werden. Der DAV lehnt dies - wie die heimliche Onlinedurchsuchung - strikt ab.
"Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden", so Dr. Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des DAV. "Auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus sei es wichtig, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gebe, in den der Staat nicht eingreifen darf", so König weiter. Dieser Schutz könne bei der Online-Durchsuchung wegen der technischen Untrennbarkeit der Kernbereichsdaten von den sonstigen Informationen nicht gewährleistet werden.
"Auf diesem hochsensiblen Gebiet des Eingriffs in die Vertraulichkeit der informationstechnischen Intimsphäre muss der Grundsatz "in dubio pro libertate" gelten", fordert König.
Der DAV ist der Überzeugung, dass durch immer größere staatliche Eingriffe in die Bürgerrechte auch bei Privatunternehmen die Hemmschwelle sinke, Überwachungsmaßnahmen durchzuführen, wie man am Beispiel des Spitzelskandals bei der Deutschen Telekom sehen könne.