Der DAV hat seine Position in mehreren Stellungnahmen ausführlich dargelegt. Es ist sehr erfreulich, dass sich der Gesetzgeber den Argumenten des DAV in mehreren Punkten angeschlossen hat und beispielsweise von einer automatisierten Eingangsbestätigung mit Zugangsfiktion nach drei Werktagen absieht.
Durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten werden Anwälte nach Ablauf einer Übergangsfrist verpflichtet, Schriftwechsel mit dem Gericht in Zukunft elektronisch über Systeme wie das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach oder De-Mail zu führen. Hierfür wird für alle zugelassenen Anwälte ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingerichtet, mit dem eine sichere und schnelle Kommunikation mit den Gerichten möglich ist. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren, um das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Die Abstimmung ist derzeit für Anfang Juli vorgesehen.
Der DAV wird auch für den elektronischen Rechtsverkehr, wie generell für alle Belange der Anwaltschaft, als starker Partner zur Verfügung stehen, damit alle von den Neuerungen profitieren können.