Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen bislang unanfechtbare Zurückweisungsbeschlüsse von Berufungsgerichten vor. Diese Änderung hat der DAV, der zwar seit langem für die völlige Abschaffung des § 522 Abs. 2 und 3 ZPO kämpft, als Schritt in die richtige Richtung begrüßt.
"Damit wird der Zugang zum Recht für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich verbessert", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Bisher kam es im Bereich des Berufungsrechts zu einer unterschiedlichen Praxis an den Land- und Oberlandesgerichten.