"Die Anwaltschaft muss seit Jahren Nullrunden aushalten, während auf der anderen Seite die Kosten für den Betrieb einer Kanzlei und die Löhne der Mitarbeiter seit 1994 stetig gestiegen seien", betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Da eine Gebührenanpassung realistisch nicht vor dem 1. Juni 2013 erwartet werden könne, seien 19 % angemessen. Dies liege mit 2,11 % pro Jahr zwischen dem 1. Juli 2004 und 1. Juli 2013 im moderaten Bereich.
Der DAV ist optimistisch, dass es noch in diesem Jahr zu einem Gesetzentwurf kommt und dieser auch in der jetzigen Legislaturperiode beschlossen werden kann.
Der DAV hat die Anpassung der Vergütungstabellen erstmalig beim 59. Deutschen Anwaltstag 2008 in Berlin gefordert. Im Dezember 2009 hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) dieser Forderung angeschlossen, sodass DAV und BRAK nunmehr gemeinsam die Anpassung verlangen und betreiben. Im Dezember 2010 haben DAV und BRAK der Bundesministerin der Justiz hierzu einen gemeinsamen Forderungskatalog übergeben.