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DAV verleiht Ehrenzeichen

62. Deutscher Anwaltstag in Strasbourg (2. bis 4. Juni 2011)

(lifePR) (Strasbourg/Berlin, )
Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat einstimmig beschlossen, das Ehrenzeichen der deutschen Anwaltschaft an drei Kollegen zu verleihen. Mit dem Ehrenzeichen der Anwaltschaft zeichnet der DAV-Vorstand Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus, die sich im besonderen Maße um die Anwaltschaft verdient gemacht haben. Das Ehrenzeichen wurde in der DAV-Mitgliederversammlung am 1. Juni 2011 anlässlich des 62. Deutschen Anwaltstages in Strasbourg verliehen.

Ausgezeichnet wurden:

- Rechtsanwalt und Notar Paul-Werner Beckmann (geb. 1945), Herford

Hierzu heißt es in der Laudatio von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident: "Er strahlt eine enorme Begeisterung für seinen Beruf aus. Sie ist die Schubkraft für sein leidenschaftliches Engagement für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen und für den Deutschen Anwaltverein. Von 1986 bis 1997 war er Vorsitzender des Anwaltvereins Herford. 1991 wurde er in den DAV-Vorstand gewählt, dem er bis 2009 angehörte. Während dieser Zeit war er - stets viele Jahre - Vorsitzender des RENO-Ausschusses des DAV und des Ausschusses Anwaltsnotariat sowie Mitglied im Ausschuss Arbeitsrecht und im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht. Im Jahre 1999 hat er die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht des DAV initiiert und war deren Vorsitzender bis zum 10-jährigen Jubiläum dieser Arbeitsgemeinschaft."

- Rechtsanwalt Dr. Hartmut Lübbert (geb. 1937), Freiburg

Ewer: "Er hat sich im Rahmen des DAV vor allem um das Versicherungsrecht verdient gemacht. 1984 wurde er in die damals neu gegründete "Arbeitsgruppe Versicherungsfragen" des DAV berufen, aus der 1996 ein eigener Gesetzgebungsausschuss Versicherungsrecht hervorging. Dadurch wurde auch die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht initiiert. Dr. Lübbert gehörte bis vor wenigen Jahren beiden Gremien an - außerdem 11 Jahre lang dem Ausschuss Internationaler Rechtsverkehr -. Kollege Dr. Lübbert hat unermüdlich auf die Bedeutung der Entwicklungen in der EU hingewiesen, insbesondere auch auf die Gefahren, die der freien Anwaltschaft drohen. Herr Dr. Lübbert war ebenfalls Mitglied des Menschenrechtsausschusses des CCBE. Er war auch viele Jahre lang Honorarkonsul der französischen Republik."

- Rechtsanwalt Dr. jur. Heinrich Wilhelm Rinck (geb. 1927), Rotenburg (Wümme)

Hierzu Ewer: "Er gibt uns allen ein Beispiel für Treue und Kontinuität im ehrenamtlichen Engagement. 1961 hat er zum ersten Mal einen Deutschen Anwaltstag besucht; vor 50 Jahren! Im gleichen Jahr initiierte er die Gründung des Anwaltvereins Rotenburg/Wümme. Seit 1987 ist er dessen Vorsitzender. Ganz besonders eng ist er mit dem Anwaltsnotariat verbunden. Er ist Gründungsmitglied und Ehrenmitglied der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV. Sein großes Anliegen ist es, dass das Anwaltsnotariat im nordwestdeutschen Raum erhalten bleibt, da es sich seit über 150 Jahren bewährt habe. Dem schließen wir uns an."
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