In dem von den Miet- und Immobilienrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins mitgeteilten Fall vermietete ein Eigentümer seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gewerbsmäßig an Berlin-Touristen. Eine Erlaubnis durch die Eigentümergemeinschaft hierzu hatte er nicht.
Die Miteigentümer konnten diese Nutzung vom Gericht erfolgreich untersagen lassen. Vermiete jemand seine Eigentumswohnung an Touristen, entspreche dies nicht der typischen Nutzung als "Wohnung". Durch die ständig wechselnden Touristen werde die Anonymität zwischen den Nachbarn erhöht und das Sicherheitsgefühl der anderen Eigentümer verringert. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Berlin-Besucher weniger auf die Interessen der Hausgemeinschaft und das gemeinsame Eigentum Rücksicht nähmen als normale Bewohner.
Welche Möglichkeiten Wohnungseigentümer haben, erklärt ein Miet- und Immobilienrechtsanwalt. Solche Experten in der Nähe findet man unter www.mietrecht.net.