Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 202439

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. Littenstraße 11 10179 Berlin, Deutschland http://www.anwaltverein.de
Ansprechpartner:in Herr Swen Walentowski +49 30 726152129
Logo der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins / Herbsttagung vom 25. bis 27. November 2010 in Hannover

(lifePR) (Berlin, )
In Familiensachen ist das sonst im Zivilrecht übliche Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gegeben. Infolge der tiefgreifenden Reform des Familienrechts, insbesondere auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts, ist die Beschränkung des Rechtswegs unverständlich. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert daher die Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde auch in Familiensachen, um zügig eine höchstrichterliche verbindliche Klärung offener Fragen zu erreichen.

Wohl kein anderes Rechtsgebiet hat in den vergangenen zwei Jahren derart tiefgreifende Veränderungen erfahren wie das Familienrecht. Zuerst Anfang 2008 die Unterhaltsreform, dann in 2009 die Reform des Versorgungsausgleichs, die Reform des Güterrechts und - nicht zuletzt - die Reform des Familienverfahrensrechts selbst, haben jede Menge neue Fragen und Unsicherheiten aufgeworfen, die dringend einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen. Und entgegen der Einschätzung des Gesetzgebers sind die Oberlandesgerichte nicht immer bereit, in strittigen Fragen auch die Revision zuzulassen, um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu ermöglichen. "Manche Senate an den Oberlandesgerichten verweigern konsequent die Zulassung der Revision - selbst wenn sie auf die strittigen Fragen oder die Abweichung von der BGH-Rechtsprechung deutlich hingewiesen werden", kritisiert Rechtsanwalt Jochem Schausten, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV, die Praxis vieler OLG-Senate.

Wie dringend die Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde ist, zeigt sich ganz besonders daran, dass manche Oberlandesgerichte in ihren unterhaltsrechtlichen Leitlinien trotz entgegenstehender BGH-Rechtsprechung immer noch ein Altersphasenmodell beim Betreuungsunterhalt propagieren - und die Senate dann auch so entscheiden, ohne die Revision zuzulassen.

Nur die Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde wird erreichen, dass der Wille des Gesetzgebers und die Rechtsprechung des BGH zügig umgesetzt und tatsächlich auch flächendeckend von allen Oberlandesgerichten angewandt wird. Dadurch kann auch erreicht werden, dass die für viele Betroffene unverständlichen Unterschiede in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte mittelfristig beseitigt werden.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.