Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 226583

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. Littenstraße 11 10179 Berlin, Deutschland http://www.anwaltverein.de
Ansprechpartner:in Frau Katrin Bandke +49 30 726152149
Logo der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Elternzeit: Kein Pendeln zwischen Deutschland und Großbritannien

(lifePR) (Frankfurt/Berlin, )
Ein Arbeitgeber kann eine Mitarbeiterin in Elternzeit nicht anweisen, zwei Tage pro Woche in der in London ansässigen Konzernzentrale zu arbeiten. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht am 15. Februar 2011 (AZ: 13 SaGa 1934/10) im einstweiligen Verfügungsverfahren, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall hatte die Mutter einer 13 Monate alten Tochter vor ihrer Elternzeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass sie während der Elternzeit 30 Stunden in der Woche weiterarbeiten werde. Davon sollte sie drei Tage von zuhause aus und zwei Tage "im Büro" arbeiten. Das Büro lag rund 30 Kilometer vom Wohnort der Frau entfernt. Einige Monate später erhielt sie die Mitteilung, dass ihr bisheriges Büro geschlossen worden sei und sie nunmehr zwei Tage pro Woche in der Konzernzentrale in London arbeiten solle. Die Kosten für Anreise und Übernachtung sollte die Mitarbeiterin im Wesentlichen selbst tragen.

Dagegen wehrte sich die Frau. Die Richter der zweiten Instanz gaben ihr Recht. Die Weisung komme einer unzulässigen "Strafversetzung" gleich. Die wöchentliche Reise von Frankfurt am Main nach London zur Arbeitsleistung an zwei Tagen nehme allein deutlich mehr als einen Arbeitstag in Anspruch. Den vereinbarten 30 Arbeitsstunden pro Woche stünden ein Reiseaufwand und Abwesenheitszeiten von mindestens gleicher Zeit gegenüber. Dies sei unzumutbar und sprenge das vereinbarte Modell zur Vereinbarung von Kinderbetreuung und Beruf vollends. Das Interesse des Arbeitgebers, die Klägerin als Leiterin der Rechtsabteilung regelmäßig am Sitz des Arbeitgebers in London zu sehen, müsse demgegenüber und angesichts der bisherigen Praxis der betrieblichen Kommunikation zurückstehen.

Informationen: www.ag-arbeitsrecht.de
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.