DAV-Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Horst Piepenburg hält den Entwurf für einen richtigen ersten Schritt zur Reform des deutschen Insolvenzrechts: "Die Erfahrungen der 10 Jahre mit der geltenden Insolvenzordnung haben leider die Unternehmen nicht zu einer rechtzeitigen Beschäftigung mit den Vorteilen einer Sanierung durch Insolvenz gebracht. Da ist es ein guter Ansatz, den Sanierungsbeteiligten durch diesen Gesetzentwurf ein neues Angebot zu machen."
Durch das Gesetz sollen die Chancen zur Erhaltung von Unternehmen und Arbeitsplätzen in der Insolvenz besser genutzt werden können. Die Sanierungsinstrumente Insolvenzplan und Eigenverwaltung werden gängiger gestaltet, Gesellschafter werden in die Sanierung einbezogen bei gleichzeitiger Einschränkung ihrer Möglichkeiten, sinnvolle Gestaltungen zu blockieren. Der häufig kritisierten Unwägbarkeit, wer in einem Insolvenzverfahren zum Verwalter bestellt wird, versucht der Entwurf durch erhöhten Einfluss der Gläubiger auf die Verwalterbestellung Rechnung zu tragen. Schließlich wird es nach dem Willen der Bundesjustizministerin ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren geben.
Bemerkenswert ist für den DAV, dass der Entwurf erstmals in der deutschen Insolvenzgesetzgebung eine Anforderung an die Qualität von Insolvenzrichtern formuliert.
Die Bundesjustizministerin wird auf dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag vom 6. bis 8. April 2011 in Berlin die Einzelheiten des Entwurfs und die nächsten gesetzgeberischen Schritte erläutern - Anmeldungen und Programm auf www.arge-insolvenzrecht.de .