Und das, so die ARGE Baurecht, ist ein Mangel, den der Bauherr nicht akzeptieren muss. Unabhängig davon, ob ein Verlegefehler vorliegt oder das Material selbst die Ursache für die spätere Geruchsbelästigung ist, hat der Bauherr einen Gewährleistungsanspruch: Der Unternehmer schuldet die Verlegung eines mangelfreien, in diesem Falle also eines geruchsneutralen Bodens. Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com
Expertentipp für private Bauherren im Mai 2011
Bauherren haben Anspruch auf geruchsneutralen Bodenbelag
Und das, so die ARGE Baurecht, ist ein Mangel, den der Bauherr nicht akzeptieren muss. Unabhängig davon, ob ein Verlegefehler vorliegt oder das Material selbst die Ursache für die spätere Geruchsbelästigung ist, hat der Bauherr einen Gewährleistungsanspruch: Der Unternehmer schuldet die Verlegung eines mangelfreien, in diesem Falle also eines geruchsneutralen Bodens. Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com