Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein kritisiert den mangelnden Respekt des Gesetzgebers vor dem Bundesverfassungsgericht. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 9. Februar 2010 selbst erkannt, dass eine Umsetzung der Vorgaben bis zum 31. Dezember 2010 nicht möglich sein könnte, da dort festgehalten ist, dass bei einer späteren Umsetzung Ansprüche rückwirkend gelten sollen, doch droht ein Scheitern der Vermittlungsgespräche weitreichende Folgen zu haben.
Rechtsanwalt Martin Schafhausen, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein, weist darauf hin, "dass durchaus in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob nicht der von der Bundesregierung vorgesehene um 5 Euro höhere Regelsatz und der Anspruch aus dem Bildungspaket im gerichtlichen Eilverfahren durchgesetzt werden müssen. Es ist nicht zu verkennen, dass ab Januar ein Regelsatz zur Auszahlung kommt, der das von Verfassung wegen garantierte Existenzminimum nicht mehr sicherstellt".
Aus Sicht der Betroffenen und der nach wie vor erheblich belasteten Sozialgerichtsbarkeit ist es geboten, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sehr zeitnah umzusetzen und die erforderlichen Neuregelungen zu verabschieden.