Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 337786

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. Littenstraße 11 10179 Berlin, Deutschland http://www.anwaltverein.de
Ansprechpartner:in Frau Manja Jungnickel +49 30 726152139
Logo der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Internet: Anschlussinhaber haftet nicht generell für Ehepartner

(lifePR) (Köln/Berlin, )
Wenn in einer Ehe ein Partner den Internetanschluss des anderen nutzt, haftet der Vertragsinhaber nicht automatisch für mögliche Urheberrechtsverletzungen des anderen. Das kann allenfalls dann geschehen, wenn der Anschlussinhaber Kenntnis von den illegalen Aktivitäten hatte. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Mai 2012 (AZ: 6 U 239/11) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

Über den Internetanschluss der Ehefrau wurde an zwei Tagen jeweils ein Computerspiel zum Download angeboten, ohne dass hierfür das Urheberrecht vorlag. Die Frau erhielt eine Abmahnung, widersprach dieser aber. Im anschließenden Rechtsstreit verteidigte sie sich damit, sie habe das Spiel nicht selbst angeboten. Den Anschluss habe hauptsächlich ihr - zwischenzeitlich verstorbener - Ehemann genutzt. Das Landgericht Köln gab jedoch der Klage statt und verurteilte die Frau zu Unterlassung und Schadensersatz einschließlich Erstattung der Abmahnkosten.

Das Oberlandesgericht hob dieses Urteil auf und wies die Klage ab. Entscheidend sei die Frage, ob der Anschlussinhaber auch für Urheberrechtsverletzungen hafte, die nicht er selbst, sondern ein Dritter begehe. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die bloße Überlassung der Mitnutzungsmöglichkeit an den Ehegatten noch keine Haftung auslöse. Eine solche könne allenfalls dann in Betracht kommen, wenn entweder der Anschlussinhaber Kenntnis davon habe, dass der Ehepartner den Anschluss für illegale Aktivitäten nutze - was hier nicht der Fall gewesen sei -, oder wenn eine Aufsichtspflicht bestünde. Eine Prüf- und Kontrollpflicht werde etwa angenommen, wenn minderjährige Kinder den Anschluss ihrer Eltern mitnutzten und im Internet Urheberrechtsverletzungen begingen. Eine solche Überwachungspflicht bestehe aber nicht im Verhältnis zwischen Ehepartnern.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.