Betreuende Elternteile müssen nun früher und auch länger arbeiten. Deshalb ist nun auch ein Umdenken über alternative Betreuungsformen geboten. So wird insbesondere immer mehr das Wechselmodell praktiziert, dessen Auswirkungen werden erörtert.
Berücksichtigt werden muss, dass immer mehr in Deutschland lebende Kinder einen Migrationshintergrund haben. Mögliche Besonderheiten in einem evtl. Sorgerechtsverfahren werden auf der Herbsttagung mit Sachverständigen erörtert. Gleichzeitig findet ein Symposium zum türkischen Familienrecht statt.
Das Bundesverfassungsgericht hat schließlich im Jahr 2010 festgestellt, dass die gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nichtehelicher Eltern verfassungswidrig sei. Das höchste Gericht hat daran Anstoß genommen, dass eine Mitbeteiligung des Vaters am Sorgerecht nur bei Zustimmung der Mütter möglich sei. In der aktuellen Stunde wird nun eine Podiumsdiskussion hierzu stattfinden. Bereits jetzt ist klar, dass dieses Thema ideologisch sehr befrachtet ist. Der Regierungsentwurf vom 4. Juli 2012 stößt nicht unbedingt auf breite Zustimmung. Man kann also auf eine lebhafte Diskussion mit erheblich divergierenden Lösungsvorschlägen gespannt sein. Der Spannungsbogen reicht von einem pauschalen tiefsitzenden Misstrauen gegen nichteheliche Väter bis hin zum schwärmerischen Glauben, dass die gemeinsame Elternschaft bei etwas gutem Willen zum Wohl des Kindes gelebt werden kann.
In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sind bundesweit ca. 6.700 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.
Informationen: familienanwaelte-dav.de/