Ein Ehepaar machte in seiner Einkommensteuererklärung für 2010 Aufwendungen für Medikamente in Höhe von rund 1.400 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend. Sie begründeten dies damit, dass viele Medikamente aufgrund der Gesundheitsreform nicht mehr verschrieben würden, obwohl sie notwendig seien. Dies gelte zum Beispiel auch für vorbeugende Medikamente wie Schmerz-, Erkältungs- und Grippemittel. Das Finanzamt berücksichtigte jedoch nur die Aufwendungen, für die das Ehepaar ein ärztliches Rezept vorgelegt hatte.
Die Klage des Paares blieb erfolglos. Die Zwangsläufigkeit solcher Aufwendungen im Krankheitsfall müssten "formalisiert" nachgewiesen werden. Dafür hätte das Ehepaar Verordnungen von Ärzten oder Heilpraktikern vorlegen müssen.
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