Das Bundesverfassungsgericht hat heute veröffentlicht, dass Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge, die ein Arbeitnehmer privat fortgeführt hat, nicht mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden dürfen.
Kurzstatement zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragspflicht bei einer betrieblichen Altersvorsorge vom 15. Oktober 2010 (AZ: 1 BvR 1660/08)
Das Bundesverfassungsgericht hat heute veröffentlicht, dass Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge, die ein Arbeitnehmer privat fortgeführt hat, nicht mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden dürfen.