Worum geht es? Kern der Gesetzesänderung ist die Schaffung einer Option für die den Freien Berufen zur Verfügung stehende Partnerschaftsgesellschaft. Mit dieser Option können sie die sog. Handelndenhaftung ausschließen, sofern bestimmte Bedingungen beachtet werden.
"Damit wird das anwaltliche Berufsrecht in einem Teilbereich auf ein international konkurrenzfähiges Niveau gehoben. Die Variante der Partnerschaftsgesellschaft ist eine echte Alternative zur anglo-amerikanischen LLP", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Es dürfe nicht hingenommen werden, dass gerade hochspezialisierte kleinere Kanzleien nicht in der Lage seien, die private Haftung zu begrenzen. Die PartGmbB erleichtere auch Zusammenschlüsse von Anwältinnen und Anwälten, weil sich so das Risiko minimieren lasse, mit dem privaten Vermögen zu haften. "Gleichzeitig wird aber der Schutz des Mandanten erhöht, durch die Heraufsetzung der Mindestversicherungssumme", so Ewer weiter. In der Regel sei der Versicherungsschutz höher als das Vermögen der Anwältin oder des Anwalts, so dass bei einem Schaden der Mandant eine höhere Sicherheit habe. Zudem müsse die Versicherung jetzt selbst dann eintreten, wenn der Rechtsanwalt ihr gegenüber seine Pflichten verletzt haben sollte. "Es ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal der Anwaltschaft, dass jeder Anwalt eine Berufshaftpflichtversicherung zum Schutz der Mandanten abschließen muss", erläutert Ewer weiter.
Mit der neuen Variante wird auch das von dem breiten Bündnis "Law - Made in Germany" getragene Projekt gefördert: Wer die internationale Konkurrenzfähigkeit des deutschen Rechtssystems propagiert, kann mittelfristig nicht akzeptieren, dass deutsche Gesellschaftsformen aufgegeben werden zu Gunsten ausländischer Rechtsformen.