Allerdings warnt Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des DAV, vor der Gleichstellung von schweren Verstößen mit kleineren Übertretungen: "Es erscheint höchst problematisch, wenn zur Verwaltungsvereinfachung kleine Nachlässigkeiten eines ansonsten verantwortungsbewussten Autofahrers mit dem bedenkenlosen Fahrverhalten von Verkehrsrowdies gleichgesetzt werden."
Bezüglich des Fahrverbots schon bei acht Punkten müsse darauf geachtet werden, dass die Reform aber nicht zu mehr Führerscheinentzügen führt.
Dringend notwendig ist in diesem Zusammenhang auch die Einführung der lange geforderten Einführung des gerichtlichen Rechtsschutzes bei der Anordnung der MPU. "Im Moment wird der Verkehrsteilnehmer rechtlos gestellt, wenn die MPU angeordnet wird," so Riedmeyer weiter.