Im Einzelnen:
- Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
Der DAV hat noch einmal seine Forderung nach einer Anpassung der linearen Vergütungstabellen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gefordert. Dies sei notwendig, da die Anwaltschaft die erste Anlaufstelle für den Zugang zum Recht für die Bürgerinnen und Bürger sei. Die Anwaltschaft agiere aber nicht im luftleeren Raum. Die Kanzleien müssten als Unternehmen ebenfalls mit steigenden Lebenshaltungskosten und Löhnen zurechtkommen. Die wirtschaftliche Grundlage der überwiegenden Zahl der Kanzleien bilde immer noch das RVG. Da die Gebührentabellen seit Juli 1994 nicht an die Lebenswirklichkeit angepasst worden sind, gäbe es hier Nachholbedarf.
Mit dem Entwurf eines Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes könne sich der DAV anfreunden - auch wenn nicht alle Forderungen erfüllt sind.
Der Ansatz der Bundesländer, zur Gegenfinanzierung die Gerichtskosten verstärkt zu erhöhen, kann nachvollzogen werden. "Gerichte sind keine Profitcenter", betont Ewer. Gerichtskosten seien, zumindest teilweise, keine Justizkosten - sondern Sozialkosten. "Kostendeckung ist kein Selbstzweck", so Ewer weiter. Es sei originäre Aufgabe des Rechtsstaates, den Bürger zu schützen und die Rechte des Bürgers durchzusetzen. Daher müsse der Gang zum Gericht - zumindest teilweise - auch steuerfinanziert werden.
2. Elektronischer Rechtsverkehr
Der DAV steht dem Vorhaben positiv gegenüber. Es würde der Justiz auf lange Sicht auch ein erhebliches Einsparpotenzial bringen. Auch die Anwaltschaft könne von einem funktionierenden elektronischen Rechtsverkehr profitieren. Es müssten allerdings bestimmte Voraussetzungen, wie die gleichzeitige flächendeckende und einheitliche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs für alle Gerichte in Deutschland, geschaffen werden. Ein Flickenteppich ist abzulehnen.
3. Vorratsdatenspeicherung
Zeitgleich zum Deutschen Anwaltstag tagt die Justizministerkonferenz. Sie wird auch über die Vorratsdatenspeicherung sprechen. Die EU-Kommission hat die lang angekündigte Klage wegen Nichtumsetzung der Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung vor zwei Wochen beim EuGH eingereicht. Die Anwaltschaft lehnt nach wie vor eine anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten ab. Es ist vielmehr die Aufgabe, die zugrundliegende Richtlinie zu überprüfen.
4. Verschwiegenheit und Outsourcing
Outsourcing einiger Dienstleistungen ist auch in kleinen Kanzleien mittlerweile Realität. Dies beginnt beim Gebäudereiniger, setzt sich fort über das Aktenvernichtungsunternehmen und geht weiter zu IT-Dienstleistern. Die Inanspruchnahme externer Dienstleister bietet viele Vorteile, wirft aber auch Fragen zu anwaltlichen Kernwerten, wie der Verschwiegenheit, auf. Der DAV setzt sich dafür ein, im Berufsrecht eine Befugnisnorm zu schaffen. Es muss dem Anwalt erlaubt sein, externe Dienstleister auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie hierdurch möglicherweise Zugang zu mandatsbezogenen Informationen erhalten. Die Befugnis muss aber an klare Voraussetzungen geknüpft sein.