Der Gesetzgebungsausschuss Miet- und Wohnrecht des Deutschen Anwaltvereins begrüßt diese Verlängerungsmaßnahme nicht. Dadurch werden die Rechte der Wohnungseigentümer, die in zahlreichen Fällen wegen der unterschiedlichen Rechtsprechung der Landgerichte auf eine einheitliche Rechtsprechung verzichten müssen, weiter verkürzt. Durch die Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung werden jedoch die Rechtssuchenden und die Untergerichte belastet, da immer die Hoffnung besteht, das jeweilig zuständige Gericht würde anders als die bisherigen entscheiden. Oftmals ist dies auch der Fall.
Wenn auch verfassungsrechtlich nicht ein Instanzenzug garantiert ist, verwundert, warum bei einem novellierten Gesetz wie dem WEG über Jahre hinweg eine einheitliche Rechtsprechung nicht ermöglicht wird.