„Für viele Anwältinnen und Anwälte wird es nach Jahren der Nullrunden immer schwieriger, ihren Honorarforderungen das RVG zugrunde zu legen“, betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Die Kosten für den Betrieb einer Anwaltskanzlei und die Löhne der Mitarbeiter seien in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Schon vor drei Jahren – im April 2008 – forderte der damalige DAV-Präsident Kilger eine moderate Anpassung der Anwaltsgebühren um insgesamt 15 Prozent. Dies entspricht einer jährlichen Steigerungsrate von lediglich 2,14 Prozentpunkten seit der letzten Gebührennovelle durch das RVG zum 1. Juli 2004 bis zum 1. Juli 2011. Eine Gebührenanpassung wird realistisch nicht vor dem 1. Juli 2013 wirksam werden. Dann sind bereits neun Jahre seit der RVG-Einführung verstrichen. Die Anpassung muss daher aus heutiger Erkenntnis 19 Prozent betragen (2,11 Prozent pro Jahr zwischen 1. Juli 2004 und 1. Juli 2013). „Dies liegt unter der allgemeinen Lohnentwicklung“, betont Ewer.
Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins sind die Bundesländer gefordert, diese Initiative zu unterstützen. Es geht darum, dass sich nicht immer mehr Anwältinnen und Anwälte aus der gesetzlichen Vergütungsverordnung verabschieden und Honorarvereinbarungen abschließen. Die gesetzliche Vergütungsordnung bringt Sicherheit, Kalkulierbarkeit und ist letztlich günstiger für eine Vielzahl der Mandanten, als wenn keine staatliche Vergütungsregelung bestehen würde.
Die Anpassung der linearen Vergütungstabellen hatte der DAV erstmalig beim 59. Deutschen Anwaltstag 2008 in Berlin gefordert. Im Dezember 2009 hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) dieser Forderung angeschlossen, so dass DAV und BRAK nunmehr gemeinsam die Anpassung verlangen. Im Dezember 2010 haben DAV und BRAK der Bundesministerin der Justiz einen gemeinsamen Forderungskatalog übergeben.