"Für den Schadensersatzanspruch spielt es keine Rolle, ob Herr Gäfgen eine Straftat begangen hat. Hier ist alleine zu prüfen gewesen, ob ihm Folter angedroht wurde. Diese ist in Deutschland verboten und rechtswidrig und kann einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen. Auch Mördern darf nicht Folter angedroht werden."
Statement des Deutschen Anwaltvereins
"Für den Schadensersatzanspruch spielt es keine Rolle, ob Herr Gäfgen eine Straftat begangen hat. Hier ist alleine zu prüfen gewesen, ob ihm Folter angedroht wurde. Diese ist in Deutschland verboten und rechtswidrig und kann einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen. Auch Mördern darf nicht Folter angedroht werden."