Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 229053

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. Littenstraße 11 10179 Berlin, Deutschland http://www.anwaltverein.de
Ansprechpartner:in Herr Swen Walentowski +49 30 726152129
Logo der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Vermieter muss Schimmel beseitigen - auch wenn Mangel bei Vertragsschluss erkennbar war

(lifePR) (Berlin, )
Die mietvertragliche Vereinbarung "Die Wohnung wird wie besichtigt übernommen" schließt nicht die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden durch den Vermieter aus. Über dieses Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 8. September 2009 (AZ: 8 C 60/09) berichten die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Als der Mieter die Wohnung anmietete, befand sich Feuchtigkeit an der Außenwand des Erkerzimmers. Er erklärte, ihm sei bei der Wohnungsbesichtigung gesagt worden, die Ursache dieser Feuchtigkeit sei beseitigt, es fehle nur noch der Anstrich. Seitdem habe sich der Schimmelbewuchs jedoch noch verstärkt. Der Mann klagte erfolgreich.

Der Mieter habe Anspruch auf Beseitigung des Schimmelbefalls und der Feuchtigkeitsschäden, erklärten die Richter. Das gelte selbst dann, wenn der Mangel bei der Wohnungsbesichtigung erkennbar gewesen sei. Der Erfüllungsanspruch bleibe bestehen. Das heißt, der Vermieter muss Abhilfe schaffen.

Aus der Vereinbarung, die Wohnung werde wie besichtigt übernommen, könne nicht geschlossen werden, eine feuchte Wohnung sei als vertragsgemäß vereinbart. Hinzu komme, dass der Mieter die Ursachen der Feuchtigkeit nicht kenne und daher auch nicht ermessen könne, ob und in welchem Umfang sich das Problem noch vergrößere. Die Tragweite des Mangels sei daher nicht vorhersehbar.

Informationen: www.mietrecht.net
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.