Um Unterhalt, um das Sorge- und Umgangsrecht und um einen Vermögensausgleich streiten sich nicht nur Ehepaare nach Trennung und Scheidung. Immer mehr Paare mit Kindern wählen die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Lebensform. Daneben existieren zahllose weitere, bis vor einigen Jahren nicht vorstellbare Verwandtschaftsverhältnisse und durch die Fortentwicklung der Biotechnik ungeklärte oder verwirrende Familienkonstellationen. "Die Familienanwälte werden sich nicht mehr allein auf die Auseinandersetzung von gescheiterten Ehen konzentrieren können, wenn sie auch in Zukunft als Berater gefragt sein wollen. Deshalb haben wir uns auf unserer Tagung auch mit Ansprüchen befasst, die außerhalb der Ehe angesiedelt sind", sagte Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Rakete-Dombek, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV. Namhafte Rechtsanwälte, Richter und Universitätsprofessoren referierten über vielfältige Themen: Patchwork-Familien - Folgen der seriellen Monogamie und Unterhalt, Vermögensausgleich ohne Ehe, europäische Vielfalt - Paare, Kulturen und das Recht, Adoption durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner, gemeinsame elterliche Sorge bei nicht Verheirateten.
In einem Symposium zu Beginn der Herbsttagung hatten sich die Familienanwälte einen Überblick über das Scheidungsfolgenrecht in Belgien verschafft. Der Blick in andere europäische Staaten ist zur Tradition der alljährlichen Herbsttagungen geworden.
In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV sind bundesweit rund 6.600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.