Der Warnschussarrest werde immer in der öffentlichen Debatte mit den brutalen Gewalttaten von Jugendlichen an U-Bahnhöfen begründet. "Zur Ahndung solcher Taten ist der Warnschussarrest ohnehin nicht geeignet, auch nicht dafür, kriminellen Karrieren vorzubeugen", erläutert der DAV-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer. Denn gerade bei stationären Sanktionen gäbe es eine hohe Rückfallquote. Sie liege dort bei 70 Prozent. Ambulante Maßnahmen, wie intensivere Beratung und vermehrte Begleitung, seien empirischen Studien zufolge wesentlich erfolgreicher. "Das geltende Recht bietet ausreichende Möglichkeiten, um der Jugendkriminalität in Deutschland zu begegnen", so Ewer weiter.
Auch lehnt der DAV die Verschärfung des Jugendstrafrechts ab. Das Jugendstrafrecht findet in Fällen nicht abgeschlossener Persönlichkeitsentwicklungen, bspw. wegen der fehlenden Reife, Anwendung. Daher ist auch bei diesen Fällen ein Höchstmaß von 10 Jahren Jugendstrafe ausreichend. "Die Erhöhung der Höchststrafe auf 15 Jahre trägt zur Entstehung, Stabilisierung und Verlängerung krimineller Karieren mehr bei, als zu ihrer Vermeidung", erläutert Ewer weiter. Vor diesem Hintergrund sei es befremdlich, weshalb die Koalition diese Forderung aufnimmt und daran festhält, obwohl sechs von acht Experten im Rechtssausschuss.