Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 194887

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. Littenstraße 11 10179 Berlin, Deutschland http://www.anwaltverein.de
Ansprechpartner:in Herr Swen Walentowski +49 30 726152129
Logo der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Waschmaschine darf in der Wohnung aufgestellt werden

(lifePR) (Tettnang/Berlin, )
Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Mietwohnung ist Teil des vertragsgemäßen Gebrauches der Mietsache, sofern Zu- und Abläufe ausreichend gegen das Auslaufen von Wasser gesichert sind. Eine anderslautende Regelung im Mietvertrag ist unwirksam. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Tettnang am 16. Februar 2010, wie die Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt (AZ: 4 C 1304/09).

Die zu 100 Prozent schwer behinderte Mieterin einer Dachgeschosswohnung hatte in ihrem Badezimmer eine Waschmaschine anschließen lassen. Da ihr das Treppensteigen schwer fiel, hatte sie darauf verzichtet, den ihr zustehenden Platz in der Gemeinschaftswaschküche im Keller zu nutzen. Der Vermieter verlangte die Entfernung der Maschine und den Rückbau der Anschlüsse. Er berief sich dabei auf eine Klausel im Mietvertrag: "Waschmaschine und Wäschetrockner dürfen nur im Waschraum im Keller aufgestellt und betrieben werden..." Es bestehe die Gefahr von Lärmbelästigungen und Ruhestörungen.

Die Klage des Mannes blieb ohne Erfolg. Der allgemeine Ausschluss der Waschmaschinennutzung in der Wohnung ohne jede Ausnahme benachteilige die Mieterin unangemessen, so die Richter. Die Regelung im Mietvertrag sei daher unwirksam. Das Aufstellen einer Waschmaschine im Badezimmer einer Mietwohnung sei stets ein unveräußerlicher Teil des vertragsmäßigen Gebrauches einer gemieteten Wohnung. Voraussetzung sei nur, dass Ab- und Zuläufe ausreichend gegen das Auslaufen von Wasser gesichert seien.

Informationen: www.mietrecht.net
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.