Im Vorfeld des jüngsten Reformgesetzes (GKV-WSG) war der Ärzteschaft eine Verbesserung ihrer Vergütung zugesagt worden, auch unter der Bedingung, dass die Selbstverwaltung sich an der gesetzeskonformen Anpassung des EBM beteiligt. Einmal mehr wurde die Selbstverwaltung, die diese Verpflichtung auch gegen erhebliche Widerstände in den eigenen Reihen eingehalten hat, an der Nase herumgeführt, denn die Kassen präsentieren aktuell ein eigenes EBM-Konzept, das die Bewertungen nicht nur drastisch reduziert, sondern auch fachärztliche Leistungen in einem nie gekannten Ausmaß pauschaliert. Und all dies geschieht vor dem Hintergrund, dass bereits seit Jahren die Bezahlung von rund einem Drittel der fachärztlichen Leistungen verweigert wird.
In den zurückliegenden Monaten hatte sich die Bundesgesundheitsministerin mehrfach für den Erhalt der flächendeckenden fachärztlichen Versorgung ausgesprochen, die Argumente der fachärztlichen Berufsverbände und die Expertise des IGES-Institutes in Zusammenarbeit mit Professor Rürup hatten offenbar überzeugt. „Nunmehr scheinen sich Politik und Krankenkassen jedoch wider besseres Wissen für eine staatliche Einheitsmedizin auf dem intellektuellen Niveau einer „Geiz ist geil“-Kampagne entschieden zu haben“ vermutet Jaumann, „... und diese ist geeignet, die wohnortnahe, flächendeckende, fachärztliche Versorgung in Deutschland in Rekordzeit zugrunde zu richten.“