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CMA - Gemeinschaftswerbung - Gut angelegtes Geld

Brauer rügen Bundesrechnungshof

(lifePR) (Berlin, )
„Der Bundesrechnungshof ist zwar eine nützliche Einrichtung, die jedoch vor Irrtümern nicht frei ist. Denn von den Wirkungen einer Gemeinschaftswerbung verstehen Deutschlands oberste Rechnungsprüfer nichts!“ Mit diesen Worten rügt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes e.V., Rechtsanwalt Peter Hahn, Berlin, den Vorwurf der Rechnungsprüfer, die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA) betreibe Verschwendung bei Werbemaßnahmen, die weitgehend wirkungslos gewesen seien. Die Kritik der Brauer entzündet sich an der Beurteilung des Bundesrechnungshofes über eine CMA-Gemeinschaftswerbung für Bier, bei der während einer dreitätigen Tour mit einem Containerschiff überdimensionierte Biergläser die Rheinmetropolen Mainz, Koblenz, Köln und Düsseldorf aufsuchten.

An allen Haltestellen wurden Pressenkonferenzen abgehalten, bei denen die Bedeutung des deutschen Bieres für die gesamte Wirtschaft herausgestellt wurde. „Immerhin“, so Hahn, „leben direkt und indirekt etwa 150.000 Menschen vom Bier und der Brauwirtschaft.“

Gerade bei sich wandelnden und zum Teil rückläufigen Märkten sei eine generische Werbung unverzichtbar. Das treffe auf alle Fälle für deutsches Bier zu, das als Produktgattung vor dem Hintergrund des in Deutschland geltenden Reinheitsgebots eine feste Wertvorstellung genieße. Das habe der Bundesrechnungshof ebenso verkannt, wie das von der Aktion ausgelöste Medienvolumen: Die Bierschiffaktion löste bundesweit eine Medienberichterstattung aus. Print-, Funk- und Fernsehmedien hätten in einem ausgesprochen großen Umfang berichtet und damit auf eine originelle und einzigartige Weise auf deutsches Bier hingewiesen.

Ohne den Anstoß durch die „CMA-Bierglasaktion“ wären etwa € 800.000,- erforderlich gewesen, um eine vergleichbare Resonanz zu erzielen. „Die von der CMA investierten € 80.000,- haben eine Verzehnfachung erfahren und sind gut angelegt gewesen“, erläutert Hahn abschließend.
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