Über 1280 Brauereien schaffen eine einzigartige Bierlandschaft mit über 5000 verschiedenen Bieren. Für sämtliche Betriebsgrößen – sowohl bei Brauereien als auch Mälzereien - werden dabei Brauer und Mälzer einheitlich ausgebildet. Diese Ausbildung wird nun so aufgebaut sein, dass sich die fertigen Gesellen bzw. Lehrlinge in jeder Betriebsstruktur zurechtfinden, aber auch vielfältig eingesetzt werden können. Hahn ergänzt: „Frühzeitig entgegengewirkt wird dem in Teilbereichen drohenden Fachkräftemangel. Das nützt dem Nachwuchs und besonders der Brauwirtschaft.“
In die neue Ausbildungsverordnung wurden neben dem bereits erwähnten Technikschwerpunkt Lernziele mit aufgenommen, die unabhängig von der Größe des Ausbildungsbetriebes vermittelt werden und über den klassischen Inhalt des Berufsbildes hinausgehen, aber den wirtschafts- und marktpolitischen Anforderungen entsprechen.
Mit aufgenommen wurden zusätzlich zu den klassischen Ausbildungsinhalten in die neue Ausbildungsverordnung:
• das Herstellen von alkoholfreien Erfrischungsgetränken und Biermischgetränken
• das Warten; Steuern und Regeln von Brauanlagen Das Herstellen von alkoholfreien Erfrischungsgetränken und Biermischgetränken ist mittlerweile Bestandteil der meisten Brauereien. Daher bedarf es keines großen zusätzlichen Aufwands, die geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten innerbetrieblich zu vermitteln. Der Brauprozess ist zudem mittlerweile soweit automatisiert, dass Warten, Steuern und Regeln auch bei kleinsten Brauereien zum Alltag gehört und somit folgerichtig in die neue Ausbildungsverordnung als eigenständiger Punkt mit aufgenommen wurde.
Durch den Wegfall der Schankanlagenverordnung ist es umso wichtiger, befähigte Personen beim Umgang mit Schankanlagen auszubilden. Daher erfuhr der Komplex Getränkeschankanlagen eine Aufwertung in der neuen Ausbildungsverordnung. Die Ausbildung zum Brauer und Mälzer bildet zukünftig die Grundlage für eine befähigte Person für Getränkeschankanlagen.