Der FDP Bundesverband unterstützt die Kampagne des LSVD als Kooperationspartner. Schon 2005 hatte der FDP-Bundesparteitag sich für das Prinzip "Gleiche Pflichten, gleiche Rechte" ausgesprochen und zugleich die Beseitigung der Ungleichheiten zur Ehe gefordert.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat nun für die nächste Sitzungswoche die Gleichstellung bei der Erbschaftsteuer auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Die Liberalen legen dazu einen Gesetzentwurf vor.Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der seinen Partner bis zum Tode pflegt, im Erbfall wie ein Fremder behandelt wird. Während z.B. der Freibetrag für Eheleute bei 307.000 Euro liegt, beträgt er bei eingetragenen Lebenspartnern nur 5.200 Euro. Das kann dazu führen, dass beim Tod des Partners auch noch die gemeinsam angeschaffte Eigentumswohnung verkauft werden muss, um die Steuer zu zahlen.Das ist zutiefst ungerecht. Freibeträge und Steuersätze müssen angeglichen werden.
Die FDP hat bewusst einen Gesetzentwurf zu dieser Einzelfrage vorgelegt, da hier das Unrecht besonders gravierend ist und auch christliche Parteien dieses Unrecht erkennen und beseitigen müssten.