Ursache der Regressandrohungen ist die Überschreitung der sogenannten Richtgrößen durch die jeweiligen Ärzte, in denen festegelegt ist, wie viel der einzelne Arzt pro Patient durchschnittlich für Heilmittel ausgeben darf. „Immer mehr LogopädInnen melden sich bei uns, weil ihre Patienten keine Verordnungen erhalten, obwohl dies offensichtlich medizinisch notwendig ist“, berichtet Lucas Rosenthal, Geschäftsführer des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie.
Die Folge sei, dass Therapien beispielsweise von Kindern mit schweren Sprachentwicklungsstörungen oder von Schlaganfallpatienten mit einer Aphasie unter- oder abgebrochen werden müssten. Erreichte Fortschritte würden so gefährdet oder verspielt. Im günstigsten Fall komme es zu einem erniedrigenden Arzt-Tourismus, indem die betroffenen Patienten so lange von Arzt zu Arzt wanderten, bis sie einen Verordner gefunden hätten, der sein Richtgrößenvolumen noch nicht ausgeschöpft habe, so Rosenthal.
„Wir Logopäden verstehen sehr gut, dass Ärzte sich fragen, ob sie überhaupt noch Heilmittel verordnen sollen oder dürfen, wenn ihnen rückwirkend für das Jahr 2005 bis zu 200.000 Euro Regresszahlungen angedroht werden“, so Rosenthal. Solche Drohungen stünden in krassem Widerspruch zu der von Kassenvertretern, Gesundheitspolitikern und Kassenärztlichen Vereinigungen immer wieder beteuerten und auch durch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.11.2006 bestätigten Auffassung, dass Ärzte, die medizinisch notwendige Therapien verordnen, auf der sicheren Seite sind. Trotzdem erhielten viele Ärzte nun horrende Regressandrohungen im Rahmen der Richtgrößenprüfung.
Dies zeige, dass die medizinisch-ethischen Vorgaben für Ärzte und die Vorgaben im Bereich der Wirtschaftlichkeit nicht zusammenpassen, so der dbl-Geschäftsführer. „Der Gesetzgeber ist dafür verantwortlich, dass die medizinisch-therapeutische Versorgung sichergestellt ist“, so Rosenthal. Wenn die Richtgrößenvorgaben dies unmöglich machten müsse er dafür Sorge tragen, dass diese geändert werden.