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Bochum muss Osttribüne gegen Rostock am 17. Mai sperren

(lifePR) (Frankfurt/Main, )
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses im Einzelrichter-Verfahren wegen der von Bochumer Zuschauern am 3. Mai verursachten Vorfälle vor der Bundesliga-Begegnung zwischen Arminia Bielefeld und dem VfL Bochum harte Strafen ausgesprochen. Der VfL Bochum muss bei seinem letzten Bundesliga-Heimspiel der laufenden Saison gegen Hansa Rostock am 17. Mai alle für die Bochumer Anhänger reservierten Stehplatzbereiche auf der Osttribüne sperren. Die VfL-Fans, die bereits ihre Eintrittskarten für die gesperrte Osttribüne gekauft haben, werden umgesetzt auf Tribünen-Plätze, die besonderer Überwachung unterliegen. Deshalb wurde vom DFB-Kontrollausschuss bereits im Vorgriff auf das zu erwartende Sportgerichts-Urteil mit dem VfL Bochum am gestrigen Mittwoch vereinbart, dass der komplette Vorverkauf für die Begegnung mit Hansa Rostock in Bochum sofort eingestellt wird. Gleichzeitig wurde den Rostockern mitgeteilt, dass aus ihrem Kontingent noch vorhandene Tickets nur an Hansa-Anhänger gegen Vorlage ihres Personalausweises verkauft werden dürfen.

Das DFB-Sportgericht entschied außerdem, auf eine Geldstrafe gegen den VfL Bochum zu verzichten, da sich der Verein vorab bereit erklärt hatte, einen Betrag von 30.000 Euro an den verletzten Bielefelder Ordner und dessen Angehörige zu zahlen.

Arminia Bielefeld wurde als gastgebender Verein wegen der Vorkommnisse am vergangenen Samstag vom DFB-Sportgericht wegen nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe von 20.000 Euro belegt.
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