Der Anlass des Gesprächs waren die beim DFB vorhandenen Rechtsunsicherheiten nach einer vom Bundeskartellamt am 26. Februar 2008 vorgenommenen Hausdurchsuchung der DFB-Zentrale und dem danach eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen angeblicher Wettbewerbsabsprachen mit der DFL im Marketingbereich. Unter anderem wurde damals den DFB-Verantwortlichen in diesem Zusammenhang bei künftigen kartellrechtswidrigen Handlungen hohe persönliche Bußgelder angedroht.
Auf eine konkrete Anfrage des DFB hatte zunächst das Bundeskartellamt Anfang April schriftlich mitgeteilt, dass es keinerlei Bedenken gegen die Durchführung des DFB-Pokalfinales am 19. April in Berlin sowie der beiden Länderspiele gegen Weißrussland in Kaiserslautern am 27. Mai und gegen Serbien in Gelsenkirchen am 31. Mai 2008 hat.
In dem Gespräch mit DFB-Vizepräsident Dr. Koch und dem DFB-Anwalt Dr. Horst Satzky wurde nun vom Bundeskartellamt erklärt, dass dem DFB keine kartellrechtlichen Nachteile aus der geplanten Durchführung von Länderspielen und des DFB-Pokal-Wettbewerbs bis Ende 2008 entstehen. Ein entsprechendes Schreiben wurde inzwischen nachgereicht.
Gleichzeitig wurde bei dem Treffen am Mittwoch in Bonn vereinbart, dass das Kartellamt und der DFB in den nächsten Wochen ihren konstruktiven Meinungsaustausch zur Klärung offener kartellrechtlicher Fragen in Bezug auf das Miteinander von DFB, DFL und Lizenzvereinen fortsetzen.