Obwohl die Hochschulen laut höchstrichterlicher Rechtsprechung gehalten seien, bei einem Bewerberüberhang weitere Studierende zuzulassen, bis die Kapazitäten vollends ausgelastet seien, sieht Epping ausreichende Handlungsspielräume, um die Studienbedingungen mit aus Beiträgen finanziertem zusätzlichen Personal zu verbessern. Die Umstellung der Studiengänge und die angestrebten kürzeren Studienzeiten erleichterten solche Möglichkeiten. Dem zusätzlichen Lehrpersonal, so Epping, müsse ein zusätzlicher Ausbildungsaufwand entsprechen, den die Hochschulen sachlich begründen und aus der Studienstruktur, der Studienlänge oder der Stofffülle herleiten könnten. Schwierig gestalte sich die befristete Beschäftigung von Personal, da dies nur bei vorübergehendem Lehrbedarf möglich sei.
Aus Studienbeiträgen können auch Professuren finanziert werden
Obwohl die Hochschulen laut höchstrichterlicher Rechtsprechung gehalten seien, bei einem Bewerberüberhang weitere Studierende zuzulassen, bis die Kapazitäten vollends ausgelastet seien, sieht Epping ausreichende Handlungsspielräume, um die Studienbedingungen mit aus Beiträgen finanziertem zusätzlichen Personal zu verbessern. Die Umstellung der Studiengänge und die angestrebten kürzeren Studienzeiten erleichterten solche Möglichkeiten. Dem zusätzlichen Lehrpersonal, so Epping, müsse ein zusätzlicher Ausbildungsaufwand entsprechen, den die Hochschulen sachlich begründen und aus der Studienstruktur, der Studienlänge oder der Stofffülle herleiten könnten. Schwierig gestalte sich die befristete Beschäftigung von Personal, da dies nur bei vorübergehendem Lehrbedarf möglich sei.