Einig waren Wulff und Kröger sich in der Einschätzung, dass mehr Nichtraucherschutz ein zwingendes Muss auch für das niedersächsische Gastgewerbe zu sein hat. Gemeinsam unterstrichen sie die Erkenntnis, dass das größere Hotel- und Gaststättengewerbe keine unlösbaren Probleme mit der Umsetzung der Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes hat.
Kröger wies Wulff jedoch eindringlich auf die Probleme der kleineren Gaststätten, insbesondere der Einraumgastronomie hin. 58 Prozent der bis Ende Februar repräsentativ befragten Gastgewerbetreibenden hätten Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, 40 Prozent der Befragten sogar im zweistelligen Prozentbereich.
Gerade Einraumgaststättenbetreiber stehen mit dem Rücken an der Wand. Die dem DEHOGA Niedersachsen bekannt gemachten Betriebsschließungen bedingt durch das Nichtraucherschutzgesetz steigen stetig. "Auch wenn das aufkommende sommerliche Wetter im Augenblick eine gewisse Entlastung an der Raucherfront bringt, spätestens Ende 2008 ist mit einer desaströsen Entwicklung bei den Einraumgaststätten zu rechnen.", so DEHOGA-Präsident Kröger. Ministerpräsident Wulff äußerte Verständnis für die Situation der Einraumgaststätten. Er lehnte Maßnahmen des Landes Niedersachsen in der jetzigen Phase aber ab.
Am 11. Juni 2008 wird das Bundesverfassungsgericht in den drei vom DEHOGA unterstützten Verfassungsbeschwerden verhandeln. Hier wird für alle Landsregierungen sichtbar werden, in welche Richtung das Gericht tendiert. Sollte das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung der Rechte von Einraumgaststättenbetreibern durch die Nichtraucherschutzgesetze der Länder feststellen, so sichert Ministerpräsident Wulff Präsident Kröger persönlich zu, dass das Land Niedersachsen kurzfristig handeln werde. Unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könne er schon heute zusichern, dass bereits im ersten Halbjahr 2009 mit der im Nichtraucherschutzgesetz festgeschriebenen Evaluierung der Folgen des Gesetzes für das Gastgewerbe begonnen werde.
Präsident Kröger wies Ministerpräsident Wulff noch einmal auf die Folgen des Gesetzes auch für die Durchführung geschlossener Gesellschaften im Gastgewerbe hin. Es sei für das Gewerbe nicht nachvollziehbar, das Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Bayern in geschlossenen Gesellschaften das Recht zu rauchen frei gebe, in Niedersachsen dies aber nicht gestattet sei.
Ministerpräsident Wulff machte deutlich, dass seine Landesregierung nicht bereit sei an dieser Regelung etwas zu ändern. Es könne nicht sein, dass eine Gruppe von Rauchern eine Gesellschaft dominierte und deren gesundheitliche Gefährdung verursache. Diesen Rauchern sei zu zu muten, entweder in die eigens eingerichteten Raucherräume auszuweichen oder im Freien zu rauchen.
Ministerpräsident Wulff unterstrich, dass seine Landesregierung jede Entscheidung eines deutschen Gerichts in Sachen Nichtraucherschutz akzeptieren und entsprechend umsetzen werde.