Die Anlage der Sichtschneisen würde die Maisfläche unterbrechen und wäre somit einem eigenen Schlag zuzuordnen. Ob diese eigenen Flächen dann als förderfähig anerkannt werden können, hinge von der Größe dieser neu gebildeten Schläge ab, zumindest müssten diese Flächen jedoch herausgerechnet werden. Unter dieser Prämisse wird kein Landwirt mehr Bejagungsschneisen anlegen, da der bürokratische Aufwand und das Risiko einer Sanktion wegen ungenauer Herausrechnung der Flächen zu hoch sind, fürchten die unterzeichnenden Verbände.
Die Position der Förderreferenten gefährde auch massiv das vom BMELV initiierte und von DBV und DJV gemeinsam getragene "Modellvorhaben Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft". Hier werden Konzepte entwickelt, wie Landwirte, Grundeigentümer und Jäger gemeinsam Schwarzwild in der Agrarlandschaft effektiv bejagen können. Erste Ergebnisse stimmen optimistisch, dass die Bejagungsschneisen tatsächlich einen wertvollen Beitrag zur besseren Bejagbarkeit liefern. Ähnlich wie die zu Recht als förderfähig anerkannten Feldlerchenfenster tragen die Bejagungsschneisen außerdem zur Förderung der Brutvogelpopulationen in großen Maisschlägen bei. Die drei Verbände bitten die Ministerin in ihrem gemeinsamen Brief daher, dringend darauf hinzuwirken, dass die Anlage von Bejagungsschneisen in einer Fläche sich nicht negativ auf die Beihilfefähigkeit auswirkt. Das Instrument sei dringend notwendig, um die Schwarzwildbestände in der Agrarlandschaft effektiv bejagen zu können. Sämtliche Appelle an Jäger und Landwirte, vor Ort konstruktiv zusammenzuarbeiten, wären zwecklos, wenn dieses Problem nicht gelöst werden könne.