Der vorliegende Entwurf der Bundeskompensation sieht erstmals vor, dass deutschlandweit Eingriffe in die Natur auch über produktionsintegrierte Maßnahmen ausgeglichen werden können. Wenn ein Landwirt also auf seiner landwirtschaftlichen Fläche Blühstreifen anlegt, könnte er diese als Kompensationsmaßnahme geltend machen. Dies funktioniert beispielsweise über Ökopunkte, die von einer Stiftung verwaltet werden. "Die vorgeschlagenen Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen zur Flächenaufwertung müssen flexibler ausgestaltet werden, damit sie von den Land- und Forstbewirtschaftern noch stärker in Anspruch genommen werden", sagt Dr. Klaus-Hinnerk Baasch, zuständig für Naturschutzfragen im DJV-Präsidium.
Dazu gehöre zum Bespiel, auf dem Acker grundsätzlich auch einjährige, rotierende Maßnahmen zuzulassen, so Dr. Baasch. Die Maßnahmen müssen laut DJV nachhaltig sein: ökologisch sinnvoll für die heimische Fauna und Flora, ökonomisch reizvoll für den Grundeigentümer und gesellschaftlich akzeptiert. Dementsprechend fordert der DJV, mehrjährige Wildpflanzenmischungen, die derzeit als Alternativkulturen für Mais im Energiepflanzenbau erfolgversprechend getestet werden, bei nachgewiesener Eignung in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen.
Dauerhaft rechtlich gesichert werden sollten Kompensationsmaßnahmen mit regelmäßigem Nutzungserfordernis über praxisnahe Regelungen des Vertragsnaturschutzes (u.a. im Rahmen städtebaulicher oder sonstiger langfristiger Verträge). Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (wie Jagdgenossenschaften) oder Gebietskörperschaften sollte das Recht zum Abschluss langjähriger Verträge eingeräumt werden.
Der DJV betont in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf trotz der guten inhaltlichen Ansätze deutlich entbürokratisiert, vereinfacht, zum Teil aber auch konkretisiert und damit leichter umsetzbar gemacht werden muss.