Grundstücke sollen laut Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes auf Antrag zu befriedeten Bezirken erklärt werden können. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen. Der Entwurf enthält eine Reihe von Maßnahmen, die öffentliche Interessen und die Grundrechte anderer Betroffener schützen. Denn die Bejagung dient auch der Verhütung von übermäßigen Wildschäden, der Wildunfallprävention, dem Artenschutz und der Bekämpfung von Tierseuchen. Zu den konkreten Maßnahmen, die von den örtlichen Jagdbehörden festgelegt werden können, gehören beispielsweise räumliche und zeitliche Ausnahmen von der Befriedung - etwa um groß angelegte Bewegungsjagden oder Nachsuchen zu ermöglichen. Der Ersatz von Wildschäden ist ebenfalls geregelt: Ein Eigentümer, der sein Grundstück befrieden lässt, bekommt keinen Ersatz für den entstehenden Wildschaden. Er muss sich aber an den entstehenden Kosten durch Wildschäden anteilig beteiligen.
Deutsches Jagdrecht soll überarbeitet werden
Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen künftig möglich
Grundstücke sollen laut Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes auf Antrag zu befriedeten Bezirken erklärt werden können. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen. Der Entwurf enthält eine Reihe von Maßnahmen, die öffentliche Interessen und die Grundrechte anderer Betroffener schützen. Denn die Bejagung dient auch der Verhütung von übermäßigen Wildschäden, der Wildunfallprävention, dem Artenschutz und der Bekämpfung von Tierseuchen. Zu den konkreten Maßnahmen, die von den örtlichen Jagdbehörden festgelegt werden können, gehören beispielsweise räumliche und zeitliche Ausnahmen von der Befriedung - etwa um groß angelegte Bewegungsjagden oder Nachsuchen zu ermöglichen. Der Ersatz von Wildschäden ist ebenfalls geregelt: Ein Eigentümer, der sein Grundstück befrieden lässt, bekommt keinen Ersatz für den entstehenden Wildschaden. Er muss sich aber an den entstehenden Kosten durch Wildschäden anteilig beteiligen.