Die Grünen widersprächen sich selbst, wenn sie einerseits tierschutzgerechte Jagdmethoden forderten und andererseits das Ziel verfolgten, über Notzeiten auf grausame Art und Weise Wildbestände zu "regulieren", so Borchert und Haase. Beispielsweise würde völlig außer Acht gelassen, dass Wildarten wie der Rothirsch - immerhin eine Leitart des Naturschutzes - durch Straßen und Siedlungen nicht mehr wandern könnten. Nahrungsreiche Flächen erreichten sie im Winter deshalb vielerorts gar nicht und müssten gefüttert werden.
Unklar ist auch, wie die Forderung der Grünen nach einer verstärkten und flächendeckenden Bejagung zum Schutz des Waldes umsetzbar sein soll, wenn im nächsten Satz Schutzgebiete vonvornherein ausgenommen sind. Gerade erst hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften bestätigt, welche hohe Bedeutung eine flächendeckende Bejagung in einem eng besiedelten Land wie Deutschland hat, um Wildschäden und Tierseuchen in den Griff zu bekommen. Weiße Flecken auf der Revierkarte sind kontraproduktiv, weil sich dort zum Beispiel das Wildschwein prächtig vermehrt und später im Umland Schäden verursacht.
DJV und BAGJE weisen außerdem ausdrücklich darauf hin: Wild ist nicht allein ein wichtiger Bestandteil der Biodiversität in der Kulturlandschaft, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Wald. Wild hat im Wald ebenso wie der Baumbestand einen nicht zu unterschätzenden Wert für den Grundbesitzer. Welche wirtschaftlichen Interessen und Schwerpunkte der einzelne Grundeigentümer verfolgen will, darf ihm nicht von der Politik diktiert werden. BAGJE und DJV sind der Auffassung, dass deshalb nicht allgemeinverbindlich festgeschrieben werden kann, wie die Ziele des Waldbaus und angepasster Wildbestände vor Ort umgesetzt werden können. Eigentümer und Jäger müssen dies gemeinsam vor Ort entscheiden. Das Bundesjagdgesetz und die Landesjagdgesetze geben ihnen über verschiedene Instrumente schon heute ausreichend Möglichkeiten an die Hand, ihre Rechte selbstbestimmt wahrzunehmen. Eine Änderung des bewährten Bundesjagdgesetzes ist hierfür nicht erforderlich.
Die widersprüchlichen Forderungen von Frau Behm zeigen nach Meinung von BAGJE und DJV, dass es den Grünen nicht um die Sache geht und sie kein ernsthaftes Interesse daran haben, einen konstruktiven Beitrag zu einer Verbesserung des sensiblen Gefüges von Wald, Wild und Mensch zu leisten. Vielmehr soll unter dem Deckmantel blumiger Versprechungen das bewährte Prinzip der Selbstverantwortung im Waldbau und in der Jagd zugunsten von ideologisch besetzten staatlichen Vorgaben abgelöst werden.