Das Gutachten belegt, dass die Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig, völlig willkürlich ist und in keinem Verhältnis steht. So können Jäger und Schützen ihr Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren. Darüber hinaus fehlt für eine kommunale Steuererhebung bereits der örtliche Bezug, da das Waffengesetz nicht vorschreibt, dass die rechtmäßig erworbenen Waffen auch am Wohnort aufbewahrt werden müssen. Mit der gleichen Logik könnten auch Tennisschläger oder Fußbälle besteuert werden.
Das Forum Waffenrecht und die angeschlossen Verbände bestreiten darüber hinaus, dass sich durch die kommunale Lenkungssteuer ein Plus an Sicherheit erzielen lässt, da insbesondere die Zahl illegaler Waffen dadurch nicht sinkt. Gleichzeitig werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet.
Die legalen Waffenbesitzer wehren sich entschieden dagegen, dass jetzt unter dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren Finanzhaushalt durch eine Waffensteuer zu sanieren. Noch schärfere Gesetze oder neue Steuern lehnen sie als völlig wirkungslos ab. Die oben genannten Verbände appellieren deshalb an die Stadt Stuttgart auch im Hinblick auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens, von der geplanten Steuer Abstand zu nehmen.
Das Gutachten finden Sie im Internet unter www.jagdnetz.de