Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 326696

Deutscher Jagdverband e. V. (DJV) Friedrichstraße 185/186 10117 Berlin, Deutschland http://www.jagdnetz.de
Ansprechpartner:in Herr Torsten Reinwald +49 30 20913940
Logo der Firma Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)

Wie geht es weiter nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte?

Erste Gespräche mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium / Reviersystem durch Urteil nicht in Frage gestellt

(lifePR) (Berlin, )
Fakt ist: Das Urteil vom 26. Juni stellt lediglich fest, dass in dem konkreten Einzelfall (Herrmann gegen Deutschland) die Menschenrechtskonvention verletzt wurde. Damit ist die geltende Gesetzeslage nicht ungültig. Das Urteil hat zudem keinen direkt bindenden Charakter. Allerdings ist der Gesetzgeber aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, die die Verletzung des Grundrechts, wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bemängelt, beseitigt. Dabei hat der Gesetzgeber aber einen erheblichen Gestaltungsspielraum.

In der Zwischenzeit sind die Jagdbehörden weiter an die nach wie vor bestehenden Jagdgesetze gebunden. Sie können daher nicht eigenmächtig über mögliche Anträge von Jagdgegnern entscheiden. Es dürfen keine übereilten Entscheidungen getroffen werden. Zunächst muss das Urteil genau analysiert werden und gegebenenfalls die Rechtslage angepasst werden.

Wie eine künftige Regelung aussehen kann oder muss, darüber laufen derzeit auf Arbeitsebene Gespräche zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) und dem DJV sowie mit anderen betroffenen Verbänden, insbesondere mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) und mit Vertretern von Land- und Forstwirtschaft.

Keineswegs folgt aus dem Urteil, dass nun jeder Grundeigentümer selbst entscheiden kann, ob auf seinem Grundstück gejagt wird oder nicht. Allerdings ist der EGMR der Ansicht, dass die Eigentumsrechte zukünftig stärker berücksichtigt werden müssen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft generell beseitigt wird. Eine genaue Analyse der notwendigen Schritte erfolgt derzeit durch das BMELV. Es zeichnet sich aber ab, dass auf den Einzelfall bezogene Lösungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen.

Anlagen

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.