Tagesschau und Tagesthemen der ARD hatten am gestrigen Donnerstag berichtet, dass Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen 17 Redakteure von Süddeutscher Zeitung, Spiegel, Frankfurter Rundschau, Berliner Zeitung, Tagesspiegel, taz, Welt und Zeit eingeleitet wurden. Grundlagen der Ermittlungen sind Artikel und Berichte der 17 Redakteure über die Arbeit des BND-Untersuchungsausschusses aus dem Zeitraum Januar bis März 2007, die aus vertraulichen Ausschussunterlagen stammen sollen. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder hat sich für die Aufnahme von Ermittlungen ausgesprochen.
"Hier wird ein weiteres Mal der Versuch unternommen", sagte der DJV-Vorsitzende, "über Journalisten an undichte Stellen zu gelangen. Mit den Ermittlungen sollen Journalisten und Informanten eingeschüchtert werden. Gerade Bundestagsabgeordnete sollten wissen, dass der Informantenschutz ein untrennbarer Bestandteil des Grundrechts Pressefreiheit ist."
Konken erneuerte in diesem Zusammenhang seine Forderung, den entsprechenden Paragrafen 353 b des Strafgesetzbuches zu ändern: "Die Kriminalisierung von Journalistinnen und Journalisten muss durch eine unmissverständliche Formulierung im Gesetz endlich ausgeschlossen werden."