Die Richtlinien sehen vor, dass jeder Praktikant vor Aufnahme der Tätigkeit einen Vertrag erhält, in dem unter anderem Dauer, Betreuung und eine leistungsgerechte Vergütung des Praktikums sowie Haftungsfragen geklärt werden. Jedem Praktikanten sollte ein qualifizierter Betreuer zur Seite stehen. Darüber hinaus dürfen Praktika aus Sicht der drei beteiligten Verbände nicht länger als sechs Monate dauern. In dieser Zeit sollten Praktikanten mehrere redaktionelle Arbeitsbereiche kennen lernen. Keinesfalls dürfen durch den Einsatz von Praktikanten feste Arbeitsplätze eingespart werden.
Die drei Verbände hatten sich im vergangenen Jahr zur Praktikaoffensive im Journalismus zusammengeschlossen. Die Partner der Offensive wollen mit ihrer Arbeit die Qualität der journalistischen Praktika verbessern. "Wir appellieren an die Verlage und Sender, sich die neuen Richtlinien zu Eigen zu machen. Sie würden damit zeigen, dass sie Wert auf eine faire Behandlung des journalistischen Nachwuchses legen und sich von den schwarzen Schafen der Branche distanzieren."
Praktikarichtlinien der Praktika-Offensive im Journalismus
Präambel Um in den Beruf des Journalisten einzusteigen, werden von jungen Journalisten im Rahmen ihrer Ausbildung Praktika absolviert, die ihnen Einblick in den Beruf, Erfahrungen in der journalistischen Arbeit und Kontakte vermitteln. Die Partner der "Praktika-Offensive" wollen mit ihrer Arbeit in Selbstverpflichtung die Qualität der journalistischen Praktika verbessern, Standards als Empfehlungen für Praktikanten und Praktika-Betreuer vorlegen und auf deren Umsetzung hinwirken.
Dazu haben sich die Partner der "Praktika-Offensive" auf folgende Punkte geeinigt:
1. Vor Beginn des Praktikums wird ein Vertrag geschlossen, in dem folgende Punkte geregelt sind: Dauer, Lernziele des Praktikums, Betreuer/in, Vergütung, Zugriff auf einen Arbeitsplatz, Arbeitszeit und Urlaub, Krankheitsregelungen, Haftung und Urheberrecht.
2. Mit Beginn des Praktikums wird der/die Praktikant/in über seine/ihre Rechte (bspw. Zuständigkeiten des Betriebs- oder Personalrates, Arbeits- und Ruhezeiten) und Pflichten (bspw. Verschwiegenheit, Weisungsgebundenheit) informiert.
3. Der/Die Praktikant/in soll eine leistungsgerechte Vergütung erhalten. Journalistische Beiträge werden vergütet. Ausnahmen von dieser Regelung stellen Pflichtpraktika in der Schulzeit dar.
4. Das Praktikum dauert maximal sechs Monate.
5. Der/Die Praktikant/in erhält eine fundierte Einführung und lernt im Laufe seines/ihres Praktikums mehrere redaktionelle Aufgabenbereiche kennen.
6. Dem/der Praktikant/in steht ein/e qualifizierte/r Betreuer/in zur Seite, der grundlegende Informationen zur Verfügung stellt, Anregungen und Feedback zur Arbeit gibt und ihn/sie nach Halbzeit in einem persönlichen Gespräch beurteilt.
7. Der Einsatz von Praktikanten darf nicht dazu führen, dass Voll- oder Teilzeitstellen eingespart werden. Im Vordergrund des Praktikums stehen die Begleitung der redaktionellen Tätigkeit und dadurch der Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen.
8. Praktikanten werden nicht mit der vagen Aussicht auf ein anschließendes Mitarbeiter-Verhältnis angelockt.
9. Nach Abschluss des Praktikums hat der/die Praktikant/in Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das von dem/der Betreuer/in und/oder der Geschäftsführung/der Personalleitung unterschrieben ist. Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer, Inhalte und Ziele des Praktikums sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des/der Praktikant/in enthalten. Auf Verlangen des/der Praktikant/in sind auch Angaben über besondere fachliche Qualifikationen aufzunehmen.