Eine direkte Stellungnahme von Seiten der Bundesgeneralanwältin zu diesen Vorwürfen war bisher nicht zu erhalten. Konken: "Sollte die Polizei tatsächlich an Redaktionen gerichtete Post durchsucht haben, wäre das ein massiver Eingriff in den Informantenschutz. Das mutmaßliche Ziel der Durchsuchung kann einen derartigen Eingriff in die Pressefreiheit nicht rechtfertigen. Transparenz über die Vorgänge in Hamburg ist dringend notwendig."
Postdurchsuchung in Hamburg: Konken fordert Aufklärung
Eine direkte Stellungnahme von Seiten der Bundesgeneralanwältin zu diesen Vorwürfen war bisher nicht zu erhalten. Konken: "Sollte die Polizei tatsächlich an Redaktionen gerichtete Post durchsucht haben, wäre das ein massiver Eingriff in den Informantenschutz. Das mutmaßliche Ziel der Durchsuchung kann einen derartigen Eingriff in die Pressefreiheit nicht rechtfertigen. Transparenz über die Vorgänge in Hamburg ist dringend notwendig."